Rechtsanwalt
Bernd Dufner
     
   

1981 bis 1991 Justizar eines mittelständischen Konzern

1991 bis 2001 Geschäftsführer einer mittelständischen Firma in der Industrie

seit 2001 Rechtsanwalt

   
 


 

 

Zivilrecht

Herr Bernd Dufner berät und vertritt in zivilrechtlichen Angelegenheiten insbesondere

- Mietrecht
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Erbrecht

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Justiziar und Geschäftsführer in der Industrie verfügt er über sehr gute Kenntnisse im Vertragsrecht. Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung vertritt er die Mandanten persönlich in allen vertraglichen Angelegenheiten zunächst außergerichtlich und später gerichtlich vor allen deutschen Gerichten.

Er vertritt, in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, vor allen deutschen Strafgerichten in erster und zweiter Instanz.

Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hat er eine Vielzahl von Strafverteidigungen übernommen und bildet sich auf diesem Gebiet regelmäßig fort. Er führt auch Pflichtverteidigungen durch.

In erbrechtlichen Angelegenheiten berät, entwirft und gestaltet er Testamente und Erbverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Erbrecht sowie unter besonderer Beachtung des Erbsteuerrechtes.
Er berät und erstellt Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und vertritt bei außergerichtlichen und gerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen und Durchsetzungen von Pflichtteilsansprüchen.